Mit Fahrzeugen zum Unterricht

Mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht

 

Im letzten Schuljahr war es nach einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz im September 2022 für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 erlaubt, mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht zu kommen.

 

  • Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 wird es weiterhin erlaubt, zum Nachmittagsunterricht mit dem Fahrrad zu kommen. Bedingung ist, dass die Fahrräder verkehrssicher sind und die erforderliche Schutzkleidung getragen wird.
  • In der Schule stehen nur eingeschränkt Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Die Schule kann keinerlei Haftung für eventuelle Beschädigungen an den Fahrrädern übernehmen.
  • Neben Fahrrädern sind keine weiteren Fahrzeuge wie Skateboards, Waveboards, Roller etc. erlaubt.
  • Die Eltern bestätigen durch Unterschrift, dass sie von den Bedingungen Kenntnis genommen haben und dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht fährt. Das setzt voraus, dass das Kind mit den wesentlichen Verkehrsregeln vertraut ist.
  • Diese Regelung ist zeitlich befristet bis 26.07.2023. Im darauffolgenden Schuljahr wird unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen über eine weitere Regelung entschieden.

Mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht

 

Im letzten Schuljahr war es nach einem Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz im September 2020 für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 erlaubt, mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht zu kommen.

Es wurden keine nachteiligen Erfahrungen hierzu gemacht und deshalb hat die Gesamtlehrerkonferenz am 10.09.2021 folgende Vorgehensweise beschlossen:

 

  • Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 wird es weiterhin erlaubt, zum Nachmittagsunterricht mit dem Fahrrad zu kommen. Bedingung ist, dass die Fahrräder verkehrssicher sind und die erforderliche Schutzkleidung getragen wird.
  • In der Schule stehen nur eingeschränkt Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Die Schule kann keinerlei Haftung für eventuelle Beschädigungen an den Fahrrädern übernehmen.
  • Neben Fahrrädern sind keine weiteren Fahrzeuge wie Skateboards, Waveboards, Roller etc. erlaubt.
  • Die Eltern bestätigen durch Unterschrift, dass sie von den Bedingungen Kenntnis genommen haben und dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind mit dem Fahrrad zum Nachmittagsunterricht fährt. Das setzt voraus, dass das Kind mit den wesentlichen Verkehrsregeln vertraut ist.
  • Diese Regelung ist zeitlich befristet bis 27.07.2022. Im darauffolgenden Schuljahr wird unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen über eine weitere Regelung entschieden.

 

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